Aero-Park 1
Als ein erster Baustein zur Standortentwicklung Merzbrück entsteht nördlich des Forschungsflugplatzes Aachen-Merzbrück auf einer Fläche von rund 19 ha der Aero-Park 1 Merzbrück.
Das Plangebiet wird begrenzt von der K 34 im Westen, der L 223 im Norden und dem Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück im Osten und Süden. Neben der bereits vorhandenen Bestandsbebauung werden rund 16 ha an neuer Gewerbefläche erschlossen.
Auf Merzbrück sollen neue Arbeitsplätze zum Thema Aviation zur Kompensation entfallender Arbeitsplätze durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier entstehen. Auch soll den veränderten Rahmenbedingungen durch die Digitalisierung und den Klimawandel entsprochen werden.
Dabei wird das Forschen und Entwickeln neuer Technologien im Vordergrund stehen. Der Standort soll dazu gute Rahmenbedingungen schaffen, damit moderne, innovative Hangars, Labore, Produktions- und Büroräume entstehen können.
Daneben wird der Bereich „Innovation Village“ weitere Nutzungsschwerpunkte wie Co-Working, KiTa, Nahversorgung und Gastronomie ermöglichen und von einer hohen Aufenthaltsqualität geprägt sein.
Seine Bedeutung wird der Standort nicht nur durch die Ansiedlung innovativer Einrichtungen und Unternehmen mit einem unmittelbaren Aviation-Bezug zum Ausdruck bringen, sondern darüber hinaus durch seine gehobene architektonisch und städtebauliche Gestaltung.
Insofern wird der architektonischen und städtebaulichen Innovativität und Attraktivität der Einzelvorhaben einschließlich der Gestaltung und Klimaanpassung von Grünflächen und begrünten Dachflächen unter dem Aspekt einer Nachhaltigkeit der Vorhaben ein besonderer Stellenwert zukommen.
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Ansiedlungswillige zeigen ihre Bereitschaft, ihre Planvorhaben in einem frühen Stadium in einem bei der Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG einberufenen Gestaltungsbeirat einzubringen. Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, die Planungen der Einzelvorhaben von Beginn an zu begleiten und zu bewerten, um im Konsens mit den potentiellen Bauherren positiven Einfluss auf die bauliche Gestaltung und Ausführung nehmen zu können.
Auch das Thema der Mobilität ist im Plangebiet einer gesonderten Betrachtung unterworfen, da sich die individuelle Mobilität in den kommenden Jahren nachhaltig verändert wird.
Das übliche Maß an Stellplätzen auf den Einzelgrundstücken wird zu Gunsten einer großzügigen Gestaltung von Frei- und Grünflächen limitiert sein.
Dazu sollen die Ansiedlungsflächen im Aero-Park 1 Merzbrück nicht durch große Parkplatzflächen geprägt sein, sondern auf den Einzelgrundstücken grundsätzlich nur ein reduzierter Stellplatzanteil zur Verfügung stehen. Der übrige Stellplatzbedarf für Beschäftigte und Besucher:innen soll zentral in dem im Plangebiet vorgesehenen Mobilitäts-HUB nachgewiesen werden.
Mit dem Bebauungsplan 182 der Stadt Würselen (Bebauungsplan und Textliche Festsetzungen) liegt das Planungsrecht für eine umfassende Entwicklung des Aero-Park 1 Merzbrück vor.